Sehr geehrte Interessenten, aus Diskretionsgründen werden auf unserer Homepage nur einige Bilder und spärliche Informationen veröffentlich.
Nach Absprache, stehen wir Ihnen aber gerne für einen Besichtigungstermin zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Hinweis:
Nach Aufklärung über die Vorlagepflicht eines Energieausweises (gem. EAVG seit 1.1.2009) wurde dieser vom Verkäufer/Vermieter noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine der Art und dem Alter des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.